Kommunale Betriebe schlagen Änderungen in Friedhofssatzung vor
Urnen, Grabsteine und totgeborene Kinder sind keine schönen Themen, aber in einer Fried-hofssatzung haben sie ihren Platz – auch in dem Papier, das für die Stadt Langen gilt und jetzt geändert werden soll. Grund ist, dass das Land sein Friedhofs- und Bestattungsgesetz überarbeitet hat. Daraufhin legte der Hessische Städtetag eine neue Mustersatzung vor, auf die jetzt die Kommunalen Betriebe (KBL) zurückgreifen, die für den örtlichen Friedhof zu-ständig sind.
Demnach soll in Langen künftig eine Bestattungsfrist für Urnen gelten. Sie müssen inner-halb von neun Wochen nach der Einäscherung beigesetzt werden. Außerdem ist vorgese-hen, Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit entsprechend einer Konvention der Inter-nationalen Arbeitsorganisation zu verbieten. „Für den Nachweis werden Siegel von Organi-sationen akzeptiert, die die Produktion der Grabsteine überprüfen“, heißt es in der KBL-Vorlage, die bereits vom Magistrat befürwortet wurde. Alternativ sollen auch Dokumente gelten, die beweisen, dass der Stein in EU-Ländern, EU-Vertragsstaaten oder der Schweiz hergestellt wurde.
Außerdem hat das Land die Bestattungspflicht für totgeborene Kinder geregelt. Künftig ist ein Körpergewicht von 500 Gramm beziehungsweise die 24. Schwangerschaftswoche ent-scheidend. Fehlgeburten, die unter dieser Grenze liegen, können ebenfalls bestattet wer-den. Schließlich soll neben diesen Punkten künftig auch in der Langener Satzung geregelt sein, dass Urnen, Särge, Sargzubehör und -ausstattung aus umweltfreundlichem Material bestehen.
Die von der KBL-Betriebskommission vorgelegte Satzungsänderung geht nach Beratung im Haupt- und Finanzausschuss (12. November) am Donnerstag, 5. Dezember, zur Beschluss-fassung in die Stadtverordnetenversammlung.