Wahlgräber
Das Wahlgrab ist eine Grabform, die als Einzel- oder Familiengrab genutzt werden kann. Es können je nach Größe mehrere Särge und Urnen bestattet werden. Die Lage des Grabes ist frei wählbar. Das Nutzungsrecht ist verlängerbar. Das Wahlgrab bietet im Rahmen der Friedhofsordnung umfangreiche Gestaltungsmölichkeiten. Die Gestaltung und Pflege obliegt den Nutzungsberechtigten.
Reihengräber
Das Reihengrab ist für die Sarg- oder Urnenbestattung von einer Person vorgesehen. Einzelgräber werden von den Friedhofsmitarbeitern in den entsprechenden Grabfeldern der Reihe nach belegt. Die Lage ist nicht frei wählbar. Sie werden für die Dauer der Ruhezeit vergeben und können nicht verlängert werden. Die Grabstätte kann individuell, im Rahmen der Friedhofsordnung, gestaltet werden. Die Pflege übernimmt der Nutzungsberechtigte.