Was kostet ein Grab?

Um eine Übersicht über die verschiedenen Grabstätten zu erleichtern, haben wir nachfolgend Grabarten für unterschiedliche Bedürfnisse zusammengestellt: für Familien, Partner, Freundeskreise, aber auch für alleinstehende Menschen.

In einem persönlichen Gespräch zeigen wir Ihnen gerne die unterschiedlichen Grabarten auf dem Naturfriedhof Langen.

Entscheiden Sie dann selbst, welche Grabart Ihrer Lebenssituation hinsichtlich Pflege und Individualität gerecht wird.

Die genannten Gebühren beinhalten die Gebühr für die Grabstätte sowie die Leistungen während der Ruhezeit (je nach Grabart für 20 bis 40 Jahre).

Urnen:

  • Urnenreihengrab € 690,–
    im Reihengrab kann 1 Urne bestattet werden
  • Urnenwahlgrab € 1.450,–
    im Wahlgrab können bis zu 4 Urnen bestattet werden

Pflegefreie Urnengräber:

  • Rasenurnenreihengrab € 800,–
    im Reihengrab kann 1 Urne bestattet werden
  • Stelenurnenreihengrab im Friedpark € 1.290,–
    inkl. Grabstein/Stele und Grabpflege zzgl. Namensschild
  • Stelenurnenwahlgrab im Friedpark € 2.650,–
    für zwei Urnen inkl. Grabstein/Stele und Grabpflege zzgl. Namensschild

Erdbestattungen:

  • Erdbestattungsreihengrab € 1.230,– (Ruhezeit 25 Jahre, nicht verlängerbar)
    es kann 1 Person bestattet werden
  • Erdbestattungswahlgrab € 2.900,– (Nutzungsdauer 40 Jahre, verlängerbar)
    es können zwei Personen übereinander bestattet werden

Pflegefreie Erdbestattungen:

  • Landschaftsgrab € 1.390,–
    es kann 1 Person bestattet werden
  • Stelenreihengrab € 2.130,–
    inkl. Grabstein und Grabpflege zzgl. Namensschild

Zu den genannten Gebühren für die jeweilige Grabstätte sind die nachfolgenden Kosten für eine Urnen- oder Erdbeisetzung hinzuzurechnen.

Gebühr für die Beisetzung:

  • Urnenbeisetzung € 470,–
  • Erdbeisetzung € 1.060,–

Nutzung der Trauerhalle € 200,–

Je nach Grabart sind auf dem Langener Friedhof die Kosten für den Grabstein und die Pflege bereits in der Gebühr für die Grabstätte enthalten. Weitere Kosten fallen für Leistungen der beauftragten Pietät an.

 

(Stand: 19.09.2020)